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   BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54   

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https://dejure.org/1954,4957
BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54 (https://dejure.org/1954,4957)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1954 - 3 StR 323/54 (https://dejure.org/1954,4957)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1954 - 3 StR 323/54 (https://dejure.org/1954,4957)
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  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54
    Damit ist die Absicht des Angeklagten, sich aus wiederholter Begehung gleichartiger Steuerstraftaten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer zu schaffen, hinreichend dargetan (vgl BGHSt 1, 383).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54
    Ein solcher unterschiedsloser Ausschluß bestimmter Verbrechensarten von der Vergünstigung des § 23 StGB ist vom Gesetzgeber nicht gewollt, sonst wäre dies im Gesetz zum Ausdruck gebracht worden (vgl BGHSt 6, 125).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54
    Aus dem Gesamtinhalt der Darlegungen des Landgerichts ergibt sich, daß es das Leugnen des Angeklagten und sein sonstiges Prozeßverhalten als Beweisanzeichen für seine einsichtslose Starrheit angesehen und diese innere Einstellung zur Tat als strafschärfend Bewertet hat, Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 103 und 105; 3, 199;3 StR 117/51 vom 31.10.51, NJW 52, 434 Nr. 32) rechtlich nicht beanstandet werden.
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54
    Aus dem Gesamtinhalt der Darlegungen des Landgerichts ergibt sich, daß es das Leugnen des Angeklagten und sein sonstiges Prozeßverhalten als Beweisanzeichen für seine einsichtslose Starrheit angesehen und diese innere Einstellung zur Tat als strafschärfend Bewertet hat, Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 103 und 105; 3, 199;3 StR 117/51 vom 31.10.51, NJW 52, 434 Nr. 32) rechtlich nicht beanstandet werden.
  • BGH, 21.11.1950 - 2 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54
    An dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1932, 3070 Nr. 18) und des BGH (MDR 1951, 117) hält der Senat fest.
  • BGH, 22.10.1953 - 4 StR 128/53
    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54
    Damit ist die Hinterziehung vollendet, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGHSt 5, 53).
  • BGH, 31.10.1951 - 3 StR 117/51
    Auszug aus BGH, 09.12.1954 - 3 StR 323/54
    Aus dem Gesamtinhalt der Darlegungen des Landgerichts ergibt sich, daß es das Leugnen des Angeklagten und sein sonstiges Prozeßverhalten als Beweisanzeichen für seine einsichtslose Starrheit angesehen und diese innere Einstellung zur Tat als strafschärfend Bewertet hat, Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 103 und 105; 3, 199;3 StR 117/51 vom 31.10.51, NJW 52, 434 Nr. 32) rechtlich nicht beanstandet werden.
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